Gutachten oder Eignungserklärung

Vor Umbauten oder einer Abänderung am Motorrad stellt sich oft die Frage, ob das legal ist oder „geprüft“ werden kann.



Grundsätzlich sind die asa Richtlinien Nr. 2b einzuhalten!
Einige Änderungen und Umbauten am Motorrad sind nicht vorführpflichtig, andere brauchen ein offizielles Dokument. Aber welches?
In der Schweiz werden 2 Arten von Dokumenten unterschieden: Gutachten und Eignungserklärung.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachten und einer Eignungserklärung beim Motorrad?



  • Gutachten z.B TÜV, ABE oder E-Prüfzeichen haben in der Schweiz (je nach Bauteil) nur eine sehr eingeschränkte Gültigkeit und werden in der Regel nicht offiziell anerkannt. Deshalb sind leider viele Teile in der Schweiz offiziell nicht legal.

  • Eignungserklärungen, wie FAKT oder DTC sind in der Schweiz offiziell anerkannt. Es sind Dokumente die bescheinigen, dass die bestimmten Bauteile fahrzeugspezifisch geprüft wurden. Deshalb ist auf diesen Eignungserklärungen jeweils eine genaue Fahrzeugidentifikation mit Fahrgestellnummer, Typenschein etc. angegeben.
    Deshalb brauchen wir für Teile wie Lenker, Bremsscheiben immer auch ein Foto des Fahrzeugausweises (rechte Seite).
    Aber Vorsicht! Auch hier gilt es von Fall zu Fall abzuklären.
    Beispiel: Nur weil eine Bremsscheibe über eine Eignungserklärung verfügt, heisst das nicht, dass sie an jedem Motorrad geprüft werden kann. Sondern nur auf den Motorrädern, die vom Hersteller in Kombination mit dieser Bremsscheibe geprüft und getestet wurden.

Wir lehnen jegliche Haftung für illegal auf der Strasse eingesetzte Teile und Zubehör ab!


Falls du Fragen, bezüglich Gutachten und Eignungserklärung am Motorrad hast, dann melde dich bei unserem Support-Team.


Phone/WhatsApp: +41 (0)56 210 96 08
E-Mail: support@backyard-racing.ch