Gesetzliche Bestimmungen zu Rückspiegeln am Roller

Rückspiegel:
Wichtige gesetzliche Änderungen gültig ab 15. Januar 2017!

Für Roller und Motorräder welche vor dem 14. Januar 2017 immatrikuliert wurden, gelten die bisherigen Richtlinien weiterhin:
Ein Spiegel links mit einer Fläche von mindestens 50cm2 reicht aus!


Für Roller und Motorräder welche ab dem 15. Januar 2017 immatrikuliert wurden gelten folgende neue Regelungen:

1. Es müssen auf der linken und rechten Seite Spiegel montiert werden.



2. Die Spiegelfläche muss eine Mindestfläche von 69cm2 aufweisen.