Gesetzliche Bestimmungen zu Rückspiegeln am Motorrad

Allgemeine Hinweise zu Rückspiegeln

  • Am Lenkerstangenende montierte Rückspiegel sind zulässig.
  • Die direkte Sicht auf die ganze Sichtfläche darf bei normaler Haltung des Fahrzeugführers nicht durch Körperteile oder Verschalungen verdeckt werden.

Wichtige gesetzliche Änderungen gültig ab 15. Januar 2017!

  • Für Roller und Motorräder welche vor dem 14. Januar 2017 eingelöst wurden (Erste Inverkehrssetzung laut FZ-Ausweis), gelten die bisherigen Richtlinien weiterhin:
    Ein Spiegel links mit einer Fläche von mindestens 50cm2 (=Durchmesser 8cm) reicht aus!

  • Für Roller und Motorräder welche ab dem 15. Januar 2017 eingelöst wurden (Erste Inverkehrssetzung laut FZ-Ausweis), gelten folgende neue Regelungen:

    1. Es müssen auf der linken und rechten Seite Spiegel montiert werden.
    Anzahl Rückspiegel


    2. Die Spiegelfläche muss eine Mindestfläche von 69cm2 (=Durchmesser 9.4cm) aufweisen.
    Motorradspiegel Fläche

Einige Rückspiegel aus unserem Sortiment:





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StVO konforme Rückspiegel