E-Bikes im Strassenverkehr - wichtige Informationen

Die E-Bikes sind aus der Schweiz nicht mehr weg zu denken. Diese unterstehen gewissen technischen Anforderungen.
Hier erfährst du kurz und knapp alles, was du über die E-Bikes im Strassenverkehr in der Schweiz wissen musst.

Wie schnell darf ein E-Bike in der Schweiz fahren?


In der Schweiz gelten E-Bikes rechtlich gesehen als Motorfahrräder und unterstehen daher dem Art. 18 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VST).
Bei den E- Bikes wird zwischen “langsamen und schnellen” E-Bikes unterschieden.

Langsame E-Bikes:
  • Werden in der oben genannten Verordnung als leichte Motorfahrräder eingeordnet
  • haben eine maximale Motorleistung von 500 W, eine Höchstgeschwindigkeit von 20km/h (nur reine Motorleistung)
  • erreichen eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 25km/h mit Tretunterstützung

Schnelle E-Bikes:
  • Werden in der oben genannten Verordnung als übrige Motorfahrräder geführt
  • haben eine maximale Motorleistung von 1000 W, eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h (nur reine Motorleistung)
  • erreichen eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45km/h mit Tretunterstützung

Benötigt es einen Führerschein für dein E-Bike?


Ja und Nein.
Das gesetzliche Mindestalter um ein E-Bike zu fahren liegt bei 14 Jahren und benötigt den Führerausweis der Kategorie M (Art. 6. Abs. 1 Bst. a der Verkehrszulassungsverordnung-VZV).
Ab 16 Jahren dürfen langsame E-Bike ohne Führerausweis gefahren werden (Art. 5. Abs. 2 Bst. d VZV und Art. 6 Abs. 1 Bst. f VZV ).
Ab 16 Jahren dürfen auch schnelle E-Bikes fahren, aber für das wird mindestens ein Führerausweis der Kategorie M benötigt (Art. 3 Abs. 3 VZV).


Ab 1. April 2022 ist Licht am E-Bike Pflicht!


Ab April 2022 müssen schnelle wie langsame E-Bikes mit einem Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Das heisst, während dem Tag muss das Licht wie beim Auto oder Motorrad eingeschaltet sein. Das Rücklicht hingegen muss nur fest angebracht sein. Jedoch wird empfohlen, das Rücklicht auch tagsüber einzuschalten um deine Sichtbarkeit und Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen.
Dies gilt generell sobald du mit deinem E-Bike im öffentlichen Verkehr unterwegs bist. Also auch wenn du mit deinem E-MTB, E-Gravel oder E-Rennrad auf BikeTrails oder Waldwegen unterwegs bist.

Wichtig!
Bei schnellen E-Bikes muss die Fahrradbeleuchtung typengenehmigt sein!
Das heisst: “die Fahrradbeleuchtung muss entweder über eine UNECE- Kennzeichnung oder ein ABG-Prüfzeichen verfügen oder k-homologiert und fest angebracht sein.
Ansonsten hat sich bei der Ausrüstungsvorschrift für Fahrradbeleuchtung nichts verändert. Also, das heisst nach wie vor gilt: “Bei E-Bikes muss ein fest angebrachtes nach vorne gerichtetes weisses und ein nach hinten gerichtetes rotes, ruhendes Licht vorhanden sein.”

Was ist mit “fest angebrachter” Fahrradbeleuchtung gemeint?


Damit sind Velolichter gemeint, die du am Fahrrad befestigt. Also die ganz “normalen” Fahrradlichter die du kennst, wie zum Beispiel: Velolichter welche mit einem Gummiring befestigt werden, Anstecklichter oder auch Dynamos.
Falls du dir darunter nichts vorstellen kannst, haben wir hier ein paar geeignete Lichter für dich:

Falls du in eine Kontrolle gerätst und ohne Licht mit deinem E-Bike unterwegs bist, dann kannst du mit einer Ordnungsbusse von CHF 20.00 gebüsst werden.

Weitere neue Vorschriften für E-Bikes im Strassenverkehr

Schnelle E-Bikes dürfen ab April 2024 nur noch mit einem Geschwindigkeitsmesser im öffentlichen Verkehr unterwegs sein. Also Tacho wird für E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h Pflicht!
Bereits in Gebrauch stehende schnelle E-Bike müssen bis 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden.
Ohne Tacho kannst du mit einer Ordnungsbusse von CHF 20.00 gebüsst werden. Wenn du du das Tempolimit in einer 20- oder 30-Zone überschreitest, kannst du mit einer Ordnungsbusse von CHF 30.00 gebüsst werden.

Velohelm-Tragepflicht bei E-Bikes?


Laut Schweizerischem Gesetz müssen Fahrer von einem langsamen E-Bike (Tretunterstützung bis 25km/h), keinen Fahrradhelm tragen. Wir empfehlen, aber auf jeden Fall einen Velohelm zu tragen!
Bei einem schnellen E-Bike (Tretunterstützung bis 45km/h), ist das Tragen von einem Fahrradhelm Pflicht! Die Fahrradhelme müssen mindesten der Norm EN 1078 entsprechen. Zusätzlich gibt es die auf die Norm EN 1078 aufbauenden Norm NTA 8776. Dies ist die Norm für Fahrradhelme die für schnelle E-Bikes geeignet sind. Die Fahrradhelme nach NTA 8776. Diese Velo-Helme sind auf höhere Geschwindigkeiten und härtere Stösse ausgelegt und wurden dementsprechend dafür getestet.


Hier findest du einige Fahrradhelme aus unserem Sortiment, die für das Fahren von E-Bikes geeignet sind:

Weitere Fahrradhelme findest du hier:




Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA und bfu